Bauabnahme von Fenster und Haustür durch öffentlich bestellten Sachverständigen

Als Bauherr bzw. Auftraggeber eines Gebäudes haben Sie das Recht, sich bei der Bauabnahme von einem Bausachverständigen begleiten zu lassen. Die Abnahme zählt neben der Unterschrift unter dem Kaufvertrag oder Bauträgervertrag zu einem der wichtigsten Vorgänge bei einer Baumaßnahme. Als öffentlich bestellter Sachverständiger für das Teilgebiet Fensterbau im Schreinerhandwerk begleite ich Sie als unabhängiger Fachmann bei der Bauabnahme Ihrer Fenster und Haustüren und erstelle ein schriftliches Protokoll. Dabei bin ich sowohl im Auftrag von Bauherren als auch Bauträgern tätig.

Was bedeutet eine Bauabnahme für Bauherren?

Die Bauabnahme stellt aus mehreren Gründen einen der wichtigsten Vorgänge bei einer Baumaßnahme dar. Es wird nicht nur das fertige Gebäude an den Bauherren übergeben. Zudem werden Zahlungen fällig, der Gewährleistungszeitraum beginnt und die Beweislast kehrt sich um.

Das bedeutet: Musste vor der Abnahme der Bauträger beweisen, dass die geforderte Leistung ordnungsgemäß umgesetzt wurde, liegt es nach der Bauabnahme am Bauherren zu beweisen, dass die Leistung mangelhaft war.

Werden bei der Bauabnahme keine Mängel festgestellt und schriftlich festgehalten, gilt das Gebäude zumindest aus vertragsrechtlicher Sicht als ordnungsgemäß übergeben und vom Bauherren in seinem vorliegenden Zustand als akzeptiert. In der Folge gelten Mängel vor der Bauabnahme als nicht vorhanden. Spätere Ansprüche auf Mängelbeseitigung lassen sich nur mit viel Aufwand umsetzen.

Eine finale Bauabnahme ist also nur dann sinnvoll, wenn sämtliche Mängel am Gebäude behoben wurden und sich das Haus in einem einwandfreien Zustand befindet. Um bei der Abnahme mögliche Mängel aufzudecken, aber auch um den Bauträger vor ungerechtfertigten Nachforderungen zu schützen, empfiehlt sich das Hinzuziehen eines qualifizierten Sachverständigen während der Abnahme.

Nicht jeder Kratzer ist ein Mangel

Während bei der Bauabnahme der Fenstereinbau viel Potenzial für Mängel birgt, rechtfertigt im Gegenzug nicht jeder Kratzer auf dem Glas einen Fensteraustausch. Als öffentlich bestellter Sachverständiger kenne ich die Punkte, die es bei der Bauabnahme von Fenstern aus Kunststoff und Holz zu beachten gibt. Tatsächliche Mängel werden von mir aufgedeckt und in dem Abnahme-Protokoll festgehalten. Nach erfolgreicher Abnahme wird dies dem Bauherren ausgehändigt.

Häufige Mängel bei Bauabnahme von Fenster und Haustür

Bei einer Bauabnahme prüfe ich bei Fenstern und Türen unter anderem folgende Punkte:

  • Schließen Haustür und Fenster problemlos?
  • Befinden sich auf dem Fenster Kratzer, Risse oder kleine Luftblasen?
  • Stimmt die Fensterform und Sprossenanzahl mit den im Vertrag vereinbarten Angaben überein?
  • Wurden Fenster und Türen der richtigen Sicherheitsstufe eingebaut?
  • Besitzen sie die richtigen Schallschutzintensitäten?
  • Schließen die Türen, ohne über den Boden zu schleifen?
  • Sind die Fensterbänke in Ordnung?
  • Sind alle Schlüssel für Haustüren und abschließbare Fenster vorhanden?

Tritt ein Mangel auf, wird dieser von mir schriftlich vermerkt. Das Bauunternehmen bzw. der Auftragnehmer bekommt daraufhin Gelegenheit, die Fehler zu beseitigen und das Gebäude in einem mängelfreien Zustand zu übergeben. Die Gewährleistungsfrist, welche in der Regel 5 Jahre beträgt, wird davon nicht berührt.

Baubegleitung durch öffentlich bestellten Sachverständigen

Ziehen Sie mich als Fachmann noch während der Bauarbeiten hinzu, bietet das zwei große Vorteile. Zum einen können durch die Baubegleitung und regelmäßige Baustellenkontrolle auftretende Mängel noch innerhalb der Bauzeit schneller und günstiger beseitigt werden. Zum anderen haben Sie als Bauherr die Gewissheit, dass die Montage von Fenstern und Türen ordnungsgemäß stattfand und es keine versteckten Mängel zu beanstanden gibt.

Auch Bauunternehmen können durch diese Form der Qualitätssicherung gewährleisten, dass sie die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß erbracht haben. Langwierige juristische Auseinandersetzungen können durch die Baubegleitung eines Sachverständigen im Keim erstickt werden oder werden letztlich durch eine aussagekräftige Baudokumentation unterstützt.

Vorgehen bei einer Bauabnahme durch Sachverständigen

Bei einer Bauabnahme sind in der Regel die Bauherren und der Bauleiter anwesend. Das Hinzuziehen eines Sachverständigen ist demnach keine Pflicht, aber eine empfehlenswerte Maßnahme. Gemeinsam wird das gesamte Haus beziehungsweise die durchgeführten Baumaßnahmen geprüft.

Da ich ein öffentlich bestellter Sachverständiger für Fenster und Haustüren bin, widme ich mich ausschließlich diesen Elementen.

Während der Begehung zur Bauabnahme erstelle ich Ihnen ein Protokoll, in dem sämtliche aufgespürte Mängel detailliert vermerkt werden. Das Protokoll wird dem Auftraggeber anschließend ausgehändigt. Sind Sie der Bauherr, empfehle ich Ihnen eine Frist zur Mängelbeseitigung mit Ihrem Bauunternehmen zu vereinbaren.

Verweigern der Bauabnahme

Als Bauherr haben Sie unter bestimmten Umständen das Recht, die Abnahme der Bauleistung komplett zu verweigern. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn extrem viele kleine Schäden auftreten oder wesentliche (Sicherheits-)Mängel das Bewohnen eines Hauses wesentlich beeinträchtigen oder unzumutbar machen. Auch wenn Folgeschäden zu erwarten sind oder hohe Beseitigungskosten entstehen, kann die Abnahme auf bestimmte Zeit verzögert werden.

Bauabnahme durch öffentlich bestellten Sachverständigen im Raum München

Eine Bauabnahme sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden – weder von Bauherren, noch von Bauträgern. Daher sollten Sie die Bauabnahme sorgfältig angehen und einen neutralen Fachmann zur Protokollierung hinzuziehen. Ich unterstütze Sie als Sachverständiger für Fensterbau im Schreinerhandwerk sowohl bei der Baustellenbegehung wie auch der anschließenden Bauabnahme von Fenstern und Haustüren in Bayern.

Wünschen Sie Unterstützung bei der Abnahme oder benötigen Sie noch Beratung vorm Fenster- oder Türenkauf? Dann rufen Sie mich an, schreiben mir eine E-Mail oder besuchen mich persönlich in meinem Büro in München oder Bad Aibling.