Gerichtsgutachten für Fenster und Türen

Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Fensterbau erstelle ich qualifizierte Gutachten im Gerichtsauftrag. Meine Expertise umfasst die fachliche Beurteilung von Fenster- und Türkonstruktionen aus Holz, Holz-Aluminium und Kunststoff.

Meine Schwerpunkte

  • Montagefehler an Fenstern und Türen
  • Material- und Verarbeitungsfehler
  • Funktionsmängel bei Haus- und Nebeneingangtüren
  • Glasfehler und Verglasungsmängel
  • Wärmebrücken und Feuchteschäden
  • CE-Kennzeichnung und normgerechte Ausführung

Gerichtsgutachten – Ablauf und Beauftragung

Ein Gerichtsgutachten beantwortet im Kern drei Fragen:

  1. Liegt ein Mangel vor?
  2. Was ist die Ursache?
  3. Welche Kosten entstehen für die Behebung?

Die Beauftragung erfolgt entweder durch das Gericht im laufenden Verfahren oder durch Rechtsanwälte als Parteigutachten zur Vorbereitung eines Prozesses.

Parteigutachten

Ein vorprozessuales Parteigutachten erstelle ich im Auftrag einer Streitpartei. Dieses dokumentiert Mängel sachlich und beweissicher, bevor Schäden sich verändern oder Spuren verloren gehen. Solche Gutachten bilden häufig die Grundlage für Mängelrügen oder Klageschriften und können später im Gerichtsverfahren als Stellungnahme dienen.

Gerichtsgutachten

Werde ich vom Gericht beauftragt, arbeite ich absolut unabhängig und neutral. Die Beweisfragen ergeben sich aus dem Beweisbeschluss. Untersuchungen führe ich grundsätzlich im Beisein beider Parteien durch, die gesamte Kommunikation erfolgt transparent über das Gericht.

Ihre Vorteile

  • Fachliche Expertise durch Kammerzertifizierung
  • Neutrale, gerichtsverwertbare Dokumentation
  • Fundierte Schadensanalyse mit präziser Kostenermittlung
  • Verständliche Gutachten für Mandanten und Gerichte

Kontakt

Für Anfragen zu Gerichtsgutachten erreichen Sie mich telefonisch oder per E-Mail. Als Sachverständiger bin ich in Südbayern sowie ab Juli 2026 auch in Rheinland-Pfalz und Hessen tätig.