Gerichtsgutachten für Fenster und Türen in München und Oberbayern
Als öffentlich bestellter Sachverständiger für das Teilgebiet Fensterbau im Schreinerhandwerk stehe ich Ihnen mit meinem Fachwissen für Gutachten im Gerichtsauftrag zur Verfügung. Fenster und Haustüren aus Kunststoff oder Holz werden von mir einer gründlichen Prüfung unterzogen und im Zuge eines Gerichtsgutachtens an Rechtsanwälte und Gerichte ausgestellt. Vorzugsweise bin ich für den Großraum München und Oberbayern tätig. Benötigen sie ein Gutachten im Auftrag des Gerichts für Fenster oder Türen, können Sie mich gerne telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.
Meine Schwerpunkte bei Gerichtsgutachten für Fenster
Als öffentlich bestellter Sachverständiger erarbeite ich gerichtliche Gutachten für:
- Montagefehler an Fenster und Türen
- Material- und Verarbeitungsfehler bei Fenster und Türen aus Holz, Holz-Aluminium und Kunststoffprofilen
- Haustüren und Nebeneingangtüren
- Glasfehler
Wann werden Gutachten im Gerichtsauftrag für Fenster und Türen erstellt?
Gutachten im Gerichtsauftrag für Fenster und Türen werden von Gerichten in Auftrag gegeben und dienen als Bemessungsgrundlage bei Rechtstreitigkeiten.
Gutachten im Gerichtsauftrag für Fenster und Türen werden von Gerichten oder Rechtsanwälten in Auftrag gegeben und dienen als Bemessungsgrundlage bei Rechtsstreitigkeiten.
Als öffentlich bestellter Sachverständiger für Fenster im Schreinerhandwerk erarbeite ich Befunde, auf deren Grundlage die Richtigkeit oder Unrichtigkeit einer strittigen Behauptung geprüft wird.
Das Gericht ist bei seiner Urteilsfindung jedoch nicht an das Ergebnis meines Gutachtens gebunden.
Möchten Sie als Antragsteller vor Gericht die Wahl des Sachverständigen mitbestimmen, können Sie eine Empfehlung aussprechen. Die eigentliche Entscheidung für einen Gutachter obliegt letztlich jedoch dem Prozessgericht.
Mein Leistungsangebot als Sachverständiger
Bei einem Gerichtsgutachten geht es in der Regel um die Beantwortung der drei Fragen, ob ein behaupteter Mangel bei der vorliegenden, vertraglich basierten Handwerksleistung vorliegt, welche Ursache dem Mangel zugrunde liegt und mit welchem Kostenaufwand er beseitigt werden kann.
Für Gutachten im Gerichtsauftrag biete ich daher folgende Leistungen an:
- Schadenbegutachtung für die Beweissicherung: Beurteilung und Bewertung von Baumängeln und -schäden an Fenstern und Haustüren aus Holz und Kunststoff
- Ermittlung der Kosten für Schadensbehebung: Erstellen von schriftlichen Gutachten für das Gericht
Beauftragung eines Gutachtens für Fenster und Türen
Ein Gutachten für Fenster oder Türen kann entweder durch eine der Streitparteien, das Gericht selbst oder Ermittlungsbehörden in Auftrag gegeben werden.
Beauftragung eines Gutachtens durch eine Partei
Werde ich als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger von einer der Parteien beauftragt, ist gemeinhin von einem Parteigutachten die Rede. Diese Streitpartei hat dann wesentlichen Einfluss darauf, welchen Umfang das Gutachten besitzen soll und auch, welche Fragestellungen bei der Begutachtung von mir beantwortet werden.
Meist fertige ich dieses Gutachten vorprozessual an. Das bietet sich vor allem dann an, wenn Mängel oder Schäden an Fenstern oder Haustüren, die im Schreinerhandwerk gefertigt wurden, erstmalig sachlich ermittelt und in einem Protokoll aufgenommen werden sollen. Oft baut der Auftraggeber auf den von mir gesammelten Erkenntnissen eine Klageschrift oder Mängelrüge auf.
Ein professionelles Gutachten vor dem Gerichtsprozess anzufertigen bietet zugleich den Vorteil, dass die Aussagekraft der Beweise gewahrt bleibt. Selbst lange Zeitspannen, die oft zwischen Anklage und Prozessbeginn vergehen, haben somit auf die Qualität der Beweisstücke keinen negativen Einfluss. Kommt es dann tatsächlich zum Gerichtsverfahren, wird das dem Gericht vorgelegte Gutachten oft im Rahmen des Parteivortrags als Stellungnahme genutzt.
Beauftragung eines Gerichtsgutachtens durch das Gericht oder Ermittlungsbehörden
Handelt es sich stattdessen um ein Gutachten im Gerichtsauftrag zur Beurteilung von Fenstern und Türen aus Holzwerkstoffen oder Kunststoffprofilen, werde ich durch eine von Amts wegen unabhängige Person oder Sachverständigen ausgewählt. Diese lassen mir konkrete Beweisfragen zukommen, die es zu beantworten gilt. Sie sind in aller Regel in Form eines Beweisbeschlusses der bestehenden Aktenlage zu entnehmen.
Ein klassisches Beispiel sieht wie folgt aus: Ein Bauherr bemängelt den Einbau eines Fensters. Er sieht darin Fehler, die durch den zuständigen Handwerker bei der Montage begangen wurden. In der Folge kam es zu Wärmebrücken sowie Kondenswasser und Schimmel am Rahmenprofil. Dem Bauherren ist dadurch ein Schaden entstanden, für den der Handwerkerbetrieb haften soll.
Als gerichtlich beauftragter Sachverständiger sorge ich für eine unabhängige und qualifizierte Einschätzung der Leistung. Um ein neutrales Gutachten zu erstellen und mich dem Verdacht der Befangenheit zu erwehren, führe ich Untersuchungen und Befragungen in aller Regel mit beiden Parteien zusammen durch. Außerdem erfolgt die gesamte Kommunikation mit den Parteien unter Einbeziehung des Gerichts und sämtlicher Gegenparteien.